Hinweis: Es wird empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit
der Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich oder fernmündlich
vorgenommen werden kann, bietet der Teilnehmer den Abschluss des
Reisevertrages verbindlich an. (Sie erfolgt durch den Anmelder auch für
alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.) Die Anmeldung
wird für den Veranstalter verbindlich, wenn er dem Teilnehmer die
Buchung und den Reisepreis schriftlich bestätigt. Weicht der Inhalt der
Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot
vor, an das der Veranstalter für die Dauer von 5 Tagen gebunden ist.
Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn
der Teilnehmer innerhalb dieser Frist das Angebot des Veranstalters
annimmt und eine Anzahlung getätigt hat.
2. Bezahlung
Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen fällig.
3. Leistungen
3.1.
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den
Leistungs-beschreibungen und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in
der Reisebestätigung. Die in den Leistungsbeschreibungen enthaltenen
Angaben sind für den Veranstalter bindend. Der Veranstalter behält sich
jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss Änderungen vorzunehmen,
über die der Teilnehmer vor Buchung selbstverständlich informiert
werden.
3.2. Der Veranstalter ist ständig bemüht, die angebotenen Leistungen korrekt und möglichst genau zu beschreiben, wobei diese inhaltlich sowie hinsichtlich ihrer Abläufe jedoch Änderungen unterliegen können. Die Beschreibung und dazu verwendete Fotografien und Abbildungen können demgemäß nur als Beispiele verstanden werden und dienen als solche der allgemeinen Beschreibung. Fotos und/oder Abbildungen von Aktionen, Situationen, Personen, Orten u.a. sind unverbindlich und können variieren. Tatsächliche Abweichungen müssen vorbehalten bleiben. Dasselbe gilt für Angaben hinsichtlich der Dauer der angebotenen Leistungen. Diese dienen lediglich als Anhaltspunkt und sind unverbindlich.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen
oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die
vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich
sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter wird
den Teilnehmer über Leistungsänderungen oder- Abweichungen unverzüglich
in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls wird der Veranstalter dem Teilnehmer
eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Im
Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist
der Teilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu
verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Teilnehmer aus seinem Angebot anzubieten. Der
Teilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von dem
Veranstalter über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung, dem
Veranstalter gegenüber geltend zu machen.
5. Haftung
5.1. Mit
der Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder durch den Abschluss einer
verbindlichen Online-Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er die AGB‘s zur Kenntnis genommen hat und ausdrücklich akzeptiert.
5.2. Die Teilnahme an der Reise erfolgt auf eigenes Risiko! Der Teilnehmer weiß und ist sich voll der Gefahren bewusst, welche mit der Ausübung von Radsportarten, insbesondere Gravelbiking, verbunden sind. Der Teilnehmer erkennt an, dass mit dem Anstreben besonderer sportlicher Leistungen ein Risiko verbunden ist. Der Teilnehmer akzeptiert für sich, dass mit der Ausübung eines solchen Sports Leben und körperliche Sicherheit gefährdet sein können. Das beinhaltet Gefahren für jedermann, insbesondere aufgrund von Umweltbedingungen, technischen Ausrüstungen, atmosphärischen Einflüssen, ggf. Gefahren von öffentlichen Straßen, sowie natürlichen und künstlichen Hindernissen.
5.3. Das Befahren der zur Verfügung gestellten Routen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Haftung.
5.4. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
5.5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle seine Teammitglieder und sonstige Begleitpersonen über diesen Haftungsausschluss zu informieren.
5.6. Der Teilnehmer muss gesund, in guter körperlicher Verfassung und daher in der Lage sein teilzunehmen. Dafür ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer. Mit Empfang der Buchungsbestätigung erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
5.7. Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet der Veranstalter nur, wenn ihm das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht, sofern dadurch keine Kardinalpflicht betroffen ist.
5.8. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für das Abhandenkommen von Ausrüstung und Bekleidung des Teilnehmers. Der Teilnehmer muss daher selbst entsprechend Sorge tragen oder versichert sein.
5.9. Den Weisungen von den Guides ist unbedingt Folge zu leisten.
5.10. Wesentliche Mitwirkungspflichten: Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung (Tourguide oder Hotelrezeption, Hinweis zur Reiseleitung ist in den Reiseunterlagen enthalten) mitzuteilen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Der Teilnehmer ist für seine persönliche Eignung, wie insbesondere Größe, Alter, Gesundheitszustand, Gewicht, Fahrerlaubnisse etc. selbst verantwortlich. In Zweifelsfällen ist ein Arzt zu konsultieren und Kontakt zu uns aufzunehmen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, uns über für seine Eignung relevante Umstände ohne weitere Anforderung zu informieren.
6. Nutzungsrechte Fotos / Videos
6.1
Der Teilnehmer räumt der „The Gravel Club GmbH“ und seinen Partnern
unentgeltlich und unwiderruflich, räumlich und zeitlich unbeschränkt,
das Recht zur Verwertung und aller in Betracht kommenden Nutzungszwecke,
der im Zuge der Reise/Events produzierten Aufnahmen ein.
6.2. Inhaltlich umfasst das Recht, die Nutzung für sämtliche Projekte, Aufträge oder künstlerische Arbeiten. Darüber hinaus auch die kommerzielle Nutzung in Printmedien, im TV über alle Verbreitungswege, im Internet und sonstigen Speichermedien, zum Zwecke der Werbung für Waren oder Dienstleistungen, unabhängig davon, ob diese Zwecke oder Waren oder Dienstleistungen schon bei Vertragsschluss bestanden oder bekannt waren.
6.3. Der Teilnehmer versichert über 18 Jahre alt zu sein und verzichtet auf Honorarzahlungen in jeglicher Form. Der Teilnehmer erhebt keinerlei Ansprüche, auch nicht auf die Namensnennung, an der Nutzung der Fotos durch die „The Gravel Club GmbH“ und seinen Partnern. Der Verkauf der von Teilnehmern angefertigten Fotos oder Videos durch den Teilnehmer ist nicht gestattet. Sehr wohl aber die uneingeschränkte Verwendung zu allen erdenklichen unkommerziellen/privaten Zwecken.
6.4. Die "The Gravel Club GmbH“ sichert zu, dass das Bildmaterial nicht für Zwecke strafbarer Handlungen oder in rufschädigender Art verwendet wird.
7. Newsletter / Teilnehmerinformation
Einwilligung für Newsletter / Teilnehmerinformationen
Durch die Angabe der E-Mail-Adresse erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass diese für das Versenden von Informationen in Form eines Newsletters an ihn vom Veranstalter und seiner Organisationspartner genutzt werden darf. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
8. Helme / Schutzkleidung
8.1.
Während der Touren besteht für alle Teilnehmer eine Helmpflicht. Der
Helm muss das Siegel eines anerkannten Prüfinstituts enthalten (z. B.
DIN-Norm 33954, SNEL-Norm, ANSI-Norm o. ä.).
8.2. Auf korrekten Sitz auf dem Kopf ist zu achten
8.3. Der Helm darf keine Beschädigungen aufweisen
8.4. Der Helm benötigt unbeschädigte, nicht dehnbare Halteriemen, die an mindestens drei Stellen mit der Schale verbunden und die mittels Sicherheitssystems (nicht Klett o. Ä.) schließbar sein müssen.
9. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der
Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter.
Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der
Teilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so
kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und
für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind
gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Grundsätzlich besteht kein Anspruch der Teilnehmer, auf Rückerstattung des Reisepreises. Es wird empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
10. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
10.1.
Der Veranstalter kann den Reisevertrag kündigen ohne Einhaltung einer
Frist: Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer
Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in
solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den
Anspruch auf den Reisepreis; Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert
der ersparten Aufwendungen einschließlich evtl. Erstattungen durch
Leistungsträger anrechnen lassen.
10.2. Der Veranstalter kann bis vier Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten:
Bei
Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindesteilnehmerzahl. Der
Veranstalter informiert den Teilnehmer unverzüglich nach Eintritt der
Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise und der Teilnehmer
erhält den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück. Sollte bereits zu
einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Veranstalter
den Teilnehmer davon zu unterrichten.
11. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird
die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbar höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl
der Veranstalter als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Wird der
Vertag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten
oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine
angemessene Entschädigung verlangen.
12. Haftung des Reiseveranstalters
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
13. Gewährleistung / Abhilfe
Werden
die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der
Teilnehmer Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe
verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
a) Minderung des Reisepreises
Für
nicht vertragsgemäße Erbringung der Reise kann der Teilnehmer nach
Rückkehr eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen
(Minderung), es sei denn er unterlassen es schuldhaft, den Mangel
anzuzeigen.
b) Kündigung des Vertrages
Leistet der Veranstalter
innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, oder wird erklärt,
dass Abhilfe nicht möglich ist, so kann der Teilnehmer kündigen. Die
Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem
Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des
Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt
wird. Das Recht des Teilnehmers auf Schadensersatz bleibt unberührt.
14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche
wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Teilnehmer
innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der
Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der
Frist kann der Teilnehmer Ansprüche geltend machen, wenn er ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Vertragliche Ansprüche der Teilnehmer verjähren in einem Jahr. Die
Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden
sollte. Hat der Teilnehmer solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die
Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, bis der Teilnehmer oder der
Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die
Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der
Veranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die
Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt
zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die
Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus
der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen
Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation von dem Veranstalter bedingt sind.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die vorstehenden
Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung in
Kraft tretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen
vorsehen.
17. Gerichtsstand
Der Teilnehmer
kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von dem
Veranstalter gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers
maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder
Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Veranstalters
maßgebend.
18. Veranstalter
The Gravel Club GmbH
Waldstraße 22
13156 Berlin
Hinweis Reiserücktrittsversicherung
In Reiseversicherungen sind mittlerweile häufig viele Fälle, die mit dem Coronavirus im Zusammenhang stehen, inkludiert. Im
Rahmen diverser Reise-Rücktrittsversicherungen kann der Teilnehmer dann
von der Buchung zurücktreten, wenn er an Covid-19 erkrankt. Zusätzlich
bieten die Versicherungsgesellschaften häufig für die
Reise-Rücktrittsversicherung einen speziellen Corona-Zusatzschutz, den
der Teilnehmer zusätzlich zu einer schon vorhandenen
Reise-Rücktrittsversicherung abschließen kann. Damit ist er
beispielsweise auch bei einer möglichen Quarantäne abgesichert.
Es besteht die Möglichkeit die Teilnahmeberechtigung der betroffenen Person kostenlos auf einen Dritten zu übertragen.